Lexikon -Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtwagen bei Entwendung

Leistung der Kfz-Kaskoversicherung: Bei einer vereinbarten Kaufpreis-/ Kaufwertentschädigung zahlt die Versicherung bei einem Verlust des Gebrauchtwagens.  Entsprechend gibt es bei den Versicherern abweichende Bedingungen und Voraussetzungen bei der Kostenübernahme:


1.) Nach dem nachgewiesenen Kaufpreis: Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugkauf nachzuweisen. 


2.) Erstattung nach Wiederbeschaffungswert: Dieser wird durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelt zum Zeitpunkt der Zulassung auf den Versicherungsnehmer, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird. 


3.) Oder Beides: Der Kaufpreis ist durch eine Rechnung über den Fahrzeugkauf nachzuweisen und ist zusätzlich begrenzt auf einem vom Versicherer beauftragten Sachverständigen rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Erwerbs.  


Die Kaufpreis-/ Kaufwertentschädigung wird nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach der erstmaligen Zulassung auf den Versicherungsnehmer des Gebrauchtfahrzeuges gezahlt. Die Entschädigung kann verpflichtend daran gebunden sein, dass der Versicherungsnehmer die Summe für die Reparatur des Autos oder den Erwerb eines neuen PKW verwendet.

© Versicherungsbote.de